10. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand
Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist der Sitz des Auftragnehmers. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen. Sämtliche Änderungen bzw. Ergänzungen der vorliegenden Bedingungen bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. Sollte ein Punkt dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. In diesem Falle ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
9. Haftung, Schadensersatz & Gewährleistung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei mangelhafter Leistung zu einer kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.
Haftung & Schaden
Der Auftragnehmer haftet für keinen Haftungstatbestand. Die Haftungsgrenze beträgt somit 0,-€. Der Auftraggeber verzichtet in jedem Fall auf Schadensersatzansprüche. Damit erklärt sich der Auftraggeber durch die Auftragserteilung einverstanden.
Dritt-Software
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für eingesetzte Dritt-Software (z.B. Typo3, Wordpress, E-Shops und deren Erweiterungen/Extension/Plug-Ins etc.). Für Änderungen durch den Auftragnehmer an dieser Software (z.B. Programmierung von Erweiterungen) übernimmt der Auftragnehmer nach Abnahme durch den Auftraggeber keine Haftung. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass ggf. eingesetzte Dritt-Software und Fremd-Programme (Gästebücher, Fomular-Mailer etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Der Auftragnehmer haftet nicht für durch Mängel oder Sicherheitslücken in Dritt-Software oder Fremd-Programmen hervorgerufene Schäden oder für Ausfälle.
Handlungsanweisungen
Der Auftraggeber spricht bei konkreten Handlungsanweisungen entgegen der Empfehlung des Auftragnehmers den Auftragnehmer von Schadenersatzansprüchen, insbesondere durch Dritte, vollständig frei.
Gewährleistung
Der Vertragsgegenstand wird am Tage der Lieferung dem Verwendungszweck entsprechend funktionierend ausgeliefert. Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass das Produkt bei nicht veränderten Bedingungen nicht funktionieren wird. Der Auftragnehmer schließt deshalb eine Gewährleistung darüber hinaus aus.
8. Nutzungsrechte / Copyright & Urheberrecht
Nutzungsrecht
Der Auftraggeber erhält für die beauftragten Werke (bspw. Logo, Corporate-Design, Web-Design, UI-Design, Code) ein räumlich und zeitlich unbefristetes, nicht übertragbares oder veräußerbares, einfaches Nutzungsrecht für die Nutzung des Werkes in eigenen Printmedien, interaktiven Medien, und Video/Film/TV. Eine Nutzung der Werke für pornografische oder rechtlich unzulässige Inhalte ist dem Auftraggeber untersagt. Der Auftraggeber erwirbt das Nutzungsrecht erst mit vollständiger Begleichung aller Zahlungen. Das Nutzungsrecht gilt bis zur Abschlusszahlung als nicht übertragen, die Nutzung wird bis dahin auf Widerruf geduldet.
Urheberrecht
Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer, so sieht der Gesetzgeber es vor. Alle Werke und Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers (bspw. Skizzen, Zeichnungen, Entwürfe, Konzepte, Präsentationen, Website, Navigationselemente, Fotos, Programmierungen, Quellcode für Webdesign u. ä.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Eine Beteiligung des Auftraggebers an der Urheberschaft ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat als Urheber das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber, in der Form ("Design: biMEDIA; www.agentur-bi.de“), genannt zu werden. Bei Interaktiven Produkten muss die Form auf die jeweils aktuelle Auftragnehmer-Website verlinkt werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich für max. 10 Jahre auf Wunsch des Auftragnehmers die Änderung der Form auf den Vervielfältigungsstücken anzupassen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
7. Datenschutz
Kontaktdaten
Die Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages, Daten über damit verbundene Personen und Firmen gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Auftragsabwicklung an Dritte übermittelt werden. Die dem Auftragnehmer übergebenen Kontakt-Informationen gelten als nicht vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Kontakt-Informationen des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer auch für Akquise verwendet. Sie können der weiteren Verwendung der Kontakt-Informationen jederzeit formlos widersprechen.
Interna & Projektdaten
Die dem Auftragnehmer übergebenen Daten, Materialien und Informationen gelten als vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und oder Änderung einer Domain (Internetadresse) notwendig sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet seine persönlichen Passwörter, soweit solche Vertragsgegenstand sind, vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei unberechtigter Nutzung durch dritte Personen haftet der Auftraggeber für den eventuellen Missbrauch.
6. Preise & Zahlungen
Preise
Die Angebote und Preise des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Alle Preise grundsätzlich netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer angegeben. Zusätzlich zu einem Angebot auszuführende Leistungen oder Beauftragungen ohne Angebotseinholung werden nach Preisliste, ersatzweise nach Zeitaufwand abgerechnet. Alle Rechnungen sind sofort fällig.
Zahlung
Der Auftraggeber ist mit dem Zeitplan der Zahlungen einverstanden, der in diesen AGB beschrieben ist.
Alle Zahlungen sind ohne Abzug vorzunehmen. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der Auftragnehmer vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens innerhalb von einer Woche nach dessen Zugang zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung bzw. als Abnahme der Leistung.
Projekte bis 500 €
Sie erhalten eine Vorkasse-Rechnung. Nach Eingang des Rechnungsbetrages beim Auftragnehmer und Vorliegen der für die Leistungen notwendigen Daten und Materialien des Auftraggebers, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen vom Auftragnehmer innerhalb von max. 5 Tagen ausgeführt.
Projekte bis 5.000 €
Erste Teilzahlung: 50 % Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe. Zweite Teilzahlung: 50 % Nach Fertigstellung des Auftrages.
Projekte ab 5.000 €
Erste Teilzahlung: 30 % Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe. Anschließend werden bis zur Fertigstellung des Auftrages monatlich Abschläge je nach Projektfortschritt fällig.
5. Abnahme
Die Abnahme einer Leistung kann durch den Auftraggeber jederzeit proaktiv erfolgen. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild sowie für den Betrieb von Websites, Webshop und Software.
Ein Entwurf/Design/Projekt/Leistung gilt sonst auch als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen/erbracht:
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1 Woche nach Rechnungstellung oder
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spätestens im Produktiveinsatz (z.B. Freischaltung im Internet, Druck, Serien-Produktion, Veröffentlichung) oder
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sobald weitergehende Bearbeitungsschritte veranlasst werden (bspw. auch eine Beauftragung externer Dienstleister, Weiterbearbeitung, Serienproduktion, Programmierung, Veröffentlichung) oder
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nach drei Korrekturschleifen mit geringen Änderungen
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wenn es genutzt wird
4. Mitwirkung & Pflichten
Der Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, einander bei den im Vertrag festgelegten Leistungen fristgerecht zu unterstützen und mitzuwirken. Die aus den Mitwirkungspflichten bzw. -handlungen entstehenden Kosten trägt allein der Auftraggeber.
Zulieferungen
Der Auftraggeber haftet selbst für die Richtigkeit der von ihm gemachten oder übermittelten Angaben (wie beispielsweise Preise, Termine, Texte, Übersetzungen). Er verpflichtet sich zur inhaltlichen Kontrolle aller Medienprodukte, insbesondere vor Freigaben zur Produktion. Der Auftraggeber verpflichtet sich das Auftragsprotokoll regelmäßig zu prüfen und Einwände unmittelbar einzubringen.
Der Auftraggeber übernimmt für von ihm bereitgestellte Daten und Materialien jedweder Art (bspw. Grafiken, Fotos, Logos, Texte, Videos, Code usw.) die volle rechtliche Verantwortung. Er muss über dem Verwendungszweck entsprechende Nutzungsrechte und Genehmigungen verfügen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter bezüglich dieser Zulieferungen frei.
Der Auftraggeber trägt selbst die Sorge für die Sicherung der Daten und Materialien, die er - gleichgültig in welcher Form - an den Auftragnehmer sendet.
Pflichten Web-Projekte & Programmierung
Für die Abwicklung des Projektes stellt der Auftraggeber sicher, dass alle Logins/Zugänge die zur Abwicklung des Projektes notwendig waren, bis zur vollständigen Begleichung der Abschlussrechnung voll funktionstüchtig bleiben. Eine vorzeitige Entziehung dieser Logins/Zugänge wird mit einer Vertragsstrafe von 10% der Projektsumme, mindestens jedoch 500€ geahndet. Der Betrag ist sofort fällig.
Bemusterung
Der Auftraggeber verpflichtet sich den Auftragnehmer mit bis zu drei Endprodukten der Aufträge auf dessen Kosten zu unentgeltlich bemustern. Beispiel dafür sind: Originale von Printmedien, Audio- und Videodatenträger, Serienprodukte jeder Art. Ersatzweise ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer die Bemusterung selbst durchzuführen. Ggf. ist der Auftragnehmer berechtigt die Serien-Stückzahl bei deren Beauftragung entsprechend zu erhöhen.
Nichteinhaltung
Wenn ein Auftrag z.B. wegen fehlender Mitwirkung des Auftraggebers nicht durchgeführt werden kann, so entbindet das den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Der Auftraggeber hat dann sämtliche bis dahin angefallenen Projektkosten (auch Drittkosten) zu tragen sowie einen Aufschlag von 50% der Auftragssumme als Abfindung (zur Schadensbegrenzung). Kann ein Auftrag aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit, Überpriorisierung von anderen Projekten o.a.) vom Auftragnehmer nicht vollständig ausgeführt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber die bis dahin angefallenen Arbeiten in Rechnung zu stellen.
3. Leistungen
Umfang
Der Umfang des Auftrages ergibt sich aus einhergehenden der Korrespondenz oder der resultierenden Auftragsbestätigung. Ersatzweise kann die aktuelle Preisliste und Stundensatztabelle dafür herangezogen werden.
Abwicklung
Die Abwicklung wird oft in folgende Phasen eingeteilt, ist jedoch auftragsabhängig:
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Phase: Analyse
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Phase: Grob-Konzept (beinhaltet frühe Visualisierungen der Hauptideen)
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Phase: Fein-Konzept (Detaillierung, Erweiterung und Übertragung des Grob-Konzeptes auf alle relevanten Bereiche)
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Phase: Ausarbeitung (Entwürfe werden für den vertraglichen Zweck einsetzbar gemacht)
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Phase: Dokumentation
Die jeweiligen Phasen sind mit der Verpflichtung des Auftraggebers verknüpft, die Leistungsergebnisse abzunehmen, damit diese dem Auftragnehmer als verbindliche Grundlage für die weitere Ausarbeitung dienen können. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe Änderungen, so hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen.
Design & Entwurf
Ein Design-Entwurf ist ein angewandt künstlerisches Werk, welches in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber entsteht. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Auftragnehmer Gestaltungsfreiheit. Der Design-Prozess ist gekennzeichnet durch schrittweises Herantasten an die Aussageabsicht des Auftraggebers. Es ist nur bedingt möglich, das Ergebnis des kreativen Schaffensprozesses im voraus sprachlich abzubilden. Für den Designer ist es wichtig, dass etwaige Mängel in seinen Entwurfsleistungen, oder auch nur Abweichungen von den ästhetischen Vorstellungen des Auftraggebers, frühestmöglich korrigiert werden, um den Schaffensprozess in eine erfolgreiche Richtung zu führen.
Programmierung
Web-Projekte wird der Auftragnehmer unter Verwendung aktueller HTML und CSS-Standards entwickeln (z.Z. HTML5/CSS3). Die Client-Software-Landschaft und die relevante Hardware unterliegen laufend Veränderungen. Der Auftragnehmer berücksichtigt nur die aktuellsten Browser-Clients-Versionen. Ältere Clients werden nicht getestet. Grundsätzlich kann es bei der Darstellung einer HTML Webseite bei Verwendung in unterschiedlichen Betriebssystemen, Endgeräten, Auflösungen und Browsern bzw. Einstellungen zu einer vom Entwurf abweichenden Darstellung kommen. Durch standardkonforme Programmierung und Tests mit den jeweils aktuellen Browsern wird eine richtige bzw. angepasste Darstellung auf den meisten Systemen angestrebt. Eine Gewährleistung, dass der Webauftritt auf allen Systemen, Endgeräten und mit allen Browsern verlustfrei oder exakt einheitlich dargestellt wird, kann aufgrund der Vielzahl der Variationen nicht übernommen werden. Die ständige Überwachung der Verfügbarkeit und korrekten Funktion der Webseite ist nicht Aufgabe des Auftragnehmers, und wird in separaten Wartungs- bzw. Supportverträgen - vereinbart.
Subunternehmer & weitergeleitete Aufträge
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge oder Teilaufträge an Dritte zur Ausführung weiterzuleiten. Wenn ein Auftrag in dieser Form ausgeführt wird, erfüllt der Auftragnehmer den Auftrag dadurch, dass er ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet. Eine Produktionsüberwachung ist nicht inkludiert.
Ermächtigung zur Beauftragung von Produktionen
Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer nach Absprache im Namen des Auftraggebers Leistungen und Lieferungen in Sinne des Auftrages bis zu einer Summe von je 250,-€ und einer Gesamtsumme von pro Auftrag 1500,-€, zu beauftragen.
Lieferung
Die Agentur liefert auftragsgerecht, in erster Linie digital, aus. Es werden nur für den Verwendungszweck erforderliche Daten, nur per Email, Download oder FTP-Upload übermittelt.
Beispiele
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Designentwürfe, Konzepte: Format Acrobat PDF, Druckdaten (PDF), InVision/Zeplin-Upload
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Websites: zum Betrieb der Website erforderlicher Code per Server-Upload, z.B. Word-Templates
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Animationsfilm: MP4, AVI-Download
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Andere Formate: siehe Angebot
2. Zustandekommen des Vertrages
Als Auftraggeber besitzen Sie die Vollmacht und Fähigkeit, diesen Vertrag im Auftrag Ihrer Firma oder Organisation einzugehen. Ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Kundenauftrags (siehe Angebot) per Fax, E-Mail, durch Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Der Auftraggeber akzeptiert ersatzweise, dass ein Vertrag ebenfalls zu Stande kommt, wenn nach Übermittlung eines Angebotes, für dessen Auftragsbearbeitung immanent wichtige Informationen durch den Auftraggeber übermittelt werden (bspw. Login-Daten, sowie Angaben, Daten und Materialien die nicht durch den Auftragnehmer allein erlangt werden können).
1. Allgemeines
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrages mit biMEDIA, nachfolgend als Designer, Auftragnehmer oder Agentur bezeichnet. Lieferung und Leistung erfolgen zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen von diesen AGB sind verhandelbar und nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Präambel
Diese AGB dienen der Klärung der Verantwortlichkeiten zwischen Ihnen als Auftraggeber (Kunde) und biMEDIA als Auftragnehmer. Sie beziehen sich auf die aktuelle Rechtsprechung, u.a. auf die Erfordernisse des Datenschutzes, auf die Verantwortung für die Inhalte Ihrer Seiten, auf die Vertragsgestaltung u.a.